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I 2023 41

Invalidenversicherung (Leistungen)

Sz Verwaltungsgericht · 2024-09-09 · Deutsch SZ
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Invalidenversicherung (Leistungen) | Invalidenversicherung

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

I 2023 41Entscheid vom 9. September 2024Besetzunglic.iur. Thomas Rentsch, VizepräsidentDr.med. Urs Gössi, RichterDr.med. Pierre Lichtenhahn, Richterlic.iur. Josef Mathis, GerichtsschreiberParteienA.________,Beschwerdeführer,gegenIV-Stelle Schwyz,Rechtsdienst, Postfach 53, 6431 Schwyz,Vorinstanz,GegenstandInvalidenversicherung (Leistungen)Sachverhalt:A.________ (geb. […]1964 [nachfolgend: der Versicherte]) ist deutscher Staatsangehöriger, geschieden und Vater von drei erwachsenen Kindern. Er erlernte in Deutschland den Beruf des Carrosseriebauers (1979 - 1983) und reiste am 8. August 1986 in dieSchweizein; er besitzt die NiederlassungsbewilligungC (IV-act.9f.). Seit2003 arbeitete der Versicherte grossmehrheitlich als Selbständigerwerbender.Von2012bis2019warerGeschäftsführerderB.________GmbH, über welche am 29. Januar 2020 der Konkurs eröffnet und die am 8. Oktober 2020 von Amtes wegen aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Seit Februar 2020 arbeitet er als Gipservorarbeiter bei der C.________ GmbH, deren Geschäftsführer sein Sohn, D.________, ist (IV-act.13-3/4; 14-3f./5; 15-2/3).B.Am 24. Januar 2022 meldete sich der Versicherte bei der IV-Stelle Schwyz zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an. Er gab an, seit dem 6. Januar 2021 arbeitsunfähig zu sein. Als gesundheitliche Beeinträchtigung nannte er 'zweimalige Rückenoperation, Herzinfarkt und Psychologische Behandlung', bestehend seit 2017 (IV-act. 4).C.Die IV-Stelle kam nach durchgeführter Frühintervention am 14. März 2023 zum Schluss, der Versicherte sei seit ungefähr Ende März 2022 wieder voll arbeitsfähig und habe beim bisherigen Arbeitgeber eine angepasste Tätigkeit zum unveränderten Lohn aufgenommen (IV-act. 15-2/3). Mit Vorbescheid vom 15. März 2023 stellte die IV-Stelle mit Hinweis auf ihre Abklärungen die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht (IV-act. 16).D.Mit Verfügung vom 9. Mai 2023 wies die IV-Stelle das Leistungsbegehren mit derselben Begründung wie im Vorbescheid ab (IV-act. 18).E.Gegen diese Verfügung vom 9. Mai 2023 erhebt der Versicherte am 17. Mai 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz und beantragt sinngemäss deren Aufhebung. Am 30. Mai 2023 reicht er verschiedene Arztberichte nach.F.Die IV-Stelle beantragt mit Vernehmlassung vom 29. Juni 2023 die kosten-fällige Abweisung der Beschwerde.Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung:1.1Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit (

I 2023 41

Entscheid vom 9. September 2024

Besetzung

lic.iur. Thomas Rentsch, Vizepräsident

Dr.med. Urs Gössi, RichterDr.med. Pierre Lichtenhahn, Richter

lic.iur. Josef Mathis, Gerichtsschreiber

Parteien

A.________,Beschwerdeführer,

gegen

IV-Stelle Schwyz,Rechtsdienst, Postfach 53, 6431 Schwyz,Vorinstanz,

Gegenstand

Invalidenversicherung (Leistungen)

A.________ (geb. […]1964 [nachfolgend: der Versicherte]) ist deutscher Staatsangehöriger, geschieden und Vater von drei erwachsenen Kindern. Er erlernte in Deutschland den Beruf des Carrosseriebauers (1979 - 1983) und reiste am 8. August 1986 in dieSchweizein; er besitzt die NiederlassungsbewilligungC (IV-act.9f.). Seit2003 arbeitete der Versicherte grossmehrheitlich als Selbständigerwerbender.Von2012bis2019warerGeschäftsführerderB.________GmbH, über welche am 29. Januar 2020 der Konkurs eröffnet und die am 8. Oktober 2020 von Amtes wegen aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Seit Februar 2020 arbeitet er als Gipservorarbeiter bei der C.________ GmbH, deren Geschäftsführer sein Sohn, D.________, ist (IV-act.13-3/4; 14-3f./5; 15-2/3).